DEUTSCHLAND: Saudischer Diplomat prügelt indonesische Angestellte


Prügel statt Lohn im Diplomatenhaushalt

Hausangestellte aus Indonesien suchen ihr Glück oft im Ausland Fotoquelle: dw-world.de

Ein Attaché der saudischen Botschaft in Berlin soll die wirtschaftliche Abhängigkeit seiner Haushaltshilfe in krimineller Weise ausgenutzt haben. Strafverfolgung muss er dennoch nicht fürchten.

Dewi Ratnasari hoffte auf ein besseres Leben. Sie kam aus Indonesien und reiste über Saudi-Arabien nach Deutschland, wo sie im April 2009 einen Job als Hausangestellte bei der Familie eines Diplomaten der saudi-arabischen Botschaft antrat. Statt einem Leben in besseren Verhältnissen erwartet sie jedoch ein Martyrium: Schon bei der Ankunft wird ihr nach eigener Schilderung der Pass abgenommen und sie darf das Haus nicht verlassen. Kontakt mit der eigenen Familie ist ihr verboten. Bis zu 18 Stunden am Tag schuftet sie im Haushalt der siebenköpfigen Diplomaten-Familie. Schlafen muss sie – ohne Matratze – auf dem Fußboden eines der Kinderzimmer.

Und das ist noch nicht  alles. “Sie ist von allen Kindern und dem Ehepaar häufig bis regelmäßig geschlagen worden, mit der Hand, aber auch mit Gegenständen. Man hat sie beleidigt, gedemütigt, und das Schlimmste war, sie haben sie nicht mit ihrem Vornamen gerufen, sondern auf arabisch mit dem Wort ‘Scheiße'”, erzählt Nivedita Prasad von der Menschenrechtsorganisation Ban Ying in Berlin. Dort hatte die Indonesierin irgendwann vor der Tür gestanden, war unter schwierigen Umständen mit Unterstützung eines Helfers ihren Peinigern entflohen. “Sie war von Anfang an sehr glaubwürdig”, berichtet die Menschenrechtsaktivistin weiter.

Arbeitsausbeutung ist kein Einzelfall

Ein besonders krasser Fall, auch für Ban Ying. Die Beratungsstelle, die bei derzeit 249 Hausangestellten in den Privat-Wohnungen von Diplomaten in Deutschland bis zu zehn Fälle im Jahr betreut, kennt Vergleichbares durch ein Netzwerk verschiedener NGOs in ganz Europa. Die klassischen Probleme solcher ausbeuterischen Arbeitsbeziehungen seien allerdings zahlreiche Überstunden, meist ohne Bezahlung, und ein wertloser Arbeitsvertrag.

Denn was nutzt ein Vertrag, wenn die Hausangestellten im Konfliktfall ohnehin gar nichts durchsetzen können? Nicht nur die Schläge und das Einsperren sind eine schwere Menschenrechtsverletzung und ein Verstoß gegen das Sklavereiverbot, auch belastende Arbeitsbedingungen und unwürdige Löhne verstoßen gegen die wirtschaftlichen und sozialen Menschenrechte und entsprechende nationale Gesetze in vielen europäischen Ländern.

Aber das Wiener Abkommen von 1961 sichert dem diplomatischen Personal jedes Landes eine rechtliche Immunität zu. “Der Staat darf keine Straftaten verfolgen und die Zivilgerichte durften bisher keinen Lohnausfall zusprechen”, erläuterte Heike Raabe vom Deutschen Institut für Menschenrechte. “Die Immunität sperrt den Rechtsweg für Hausangestellte von Diplomaten.” Eine Lücke im Menschenrechtsschutz zu Lasten von Frauen, die meist aus wirtschaftlicher Not einen solchen Job suchen.

Rechtsanspruch im Heimatland unrealistisch

In diesem wie auch in anderen Fällen nahm die Menschenrechtsorganisation Ban Ying mit dem Auswärtigen Amt Kontakt auf. Unter seiner Vermittlung wollte man die Erfüllung der Lohnansprüche erreichen und hätte sich im Gegenzug zum Stillschwiegen über den gesamten Vorgang gegenüber dem saudischen Attaché verpflichten müssen. Aber die angebotene Summe war nach Ansicht von Beraterin Nivesita Prasad “unverschämt gering”.

Dewi Ratnasari aus Indonesien hätte – so die Idee des Wiener Abkommens – ihren Arbeitgeber für ihr Martyrium allenfalls vor einem Gericht in Saudi-Arabien zur Verantwortung ziehen können. “Aber allein aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Herkunft, wegen Ressourcenmangels und Visabeschränkungen ist das faktisch unmöglich”, erläutert Heike Raabe. “Denn Frauen können ohne männliche Begleitung nicht nach und innerhalb von Saudi-Arabien reisen. Auch im Gerichtssaal müssten sie von einem ‘männlichen Vormund’ begleitet werden.”

Klage in Deutschland

Rechtsanwalt Klaus Bertelsmann: kein Lohn wäre Enteignung Fotoquelle: dw-world.de

Also keine Einigung und kein Gerichtsverfahren? Damit konnten und wollen sich die Beteiligten nicht abfinden. Schließlich ist der Zugang zu einem fairen Gerichtsverfahren ein Menschenrecht, das Europa auf seinem Territorium garantiert. Im Rahmen des Projektes “Zwangsarbeit heute” und in Kooperation mit der Stiftung “Erinnerung, Verantwortung, und Zukunft” könnte – so Heike Raabe – ein Musterverfahren vielleicht die bisherige Rechtspraxis in Deutschland verändern.

In Klaus Bertelsmann fand Projektleiterin Raabe einen erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht, der die Ansprüche von Dewi Ratnasari zunächst beim Arbeitsgericht in Berlin vortrug: Lohnansprüche, Überstunden und Schmerzensgeld – insgesamt 70.000 Euro wurden geltend gemacht. Darüber hinaus wurde eine Strafanzeige wegen Menschenhandels zur Arbeitsausbeutung gestellt. Am 14. Juni entschied das Arbeitsgericht in erster Instanz gegen die Klägerin, wegen der diplomatischen Immunität des Arbeitgebers.

Geschädigte wird geschützt

Dewi Ratnasari, die nicht wirklich so heißt, sondern auch in der Klageschrift mit diesem Pseudonym auftritt, ist inzwischen längst wieder zu Hause in Indonesien. Ihren überfälligen Lohn erhielt sie durch eine Spendenaktion von Ban Ying, und ihren Lohnanspruch gegenüber dem saudischen Attaché übertrug sie auf Heide Pfarr, Frauenrechtlerin und Geschäftsführerin der Gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. Stellvertretend tritt Heide Pfarr deshalb als Klägerin auf.

Ein guter Weg, meint die Menschenrechtsaktivistin Nivedita Prasad, die mit solchen Fällen Erfahrung hat: “Wenn man versucht, Ratnasari in Indonesien unter Druck zu setzen, kann sie den Abtretungsvertrag zeigen, den sie auf Indonesisch und auch auf Arabisch mitgenommen hat und wo drinsteht, dass sie das Verfahren nicht mehr beeinflussen kann.”

Unabhängig vom Ausgang des Gerichtsverfahrens wünscht sie sich, dass das Auswärtige Amt in Berlin etwas verändert, um die Lebenssituation der Frauen in den Haushalten von Diplomaten zu verbessern. “Zum Beispiel müsste es die Möglichkeit geben, dass die Frauen ihren Arbeitgeber wechseln. Das würde sie von einem ausbeuterischen Arbeitgeber weniger abhängig machen. Und die Hausangestellten sind jetzt verpflichtet, im Haushalt von Diplomaten zu wohnen. Das ist auch nicht in Ordnung.”

Verfassungsgericht und Staaten gefragt

Alle Hoffnungen ruhen auf dem Verfassungsgericht in Karlsruhe Fotoquelle: dw-world.de

Dass es auch alternative Entschädigungsmöglichkeiten für nicht gezahlten Lohn gibt, hatte Heike Raabe in Frankreich entdeckt: Hier entschied das französische oberste Verwaltungsgericht Anfang des Jahres in einem konkreten Fall, dass der Staat für den ausstehenden Lohn der Hausangestellten aufkommen muss. Diese Lösung sieht auch Anwalt Bertelsmann im Fall von Dewi Ratnasari. Er hofft, dass das Arbeitsgericht in nächster Instanz den juristischen Weg zum Verfassungsgericht öffnet. “Solange sie ihren Lohn und das Schmerzensgeld nicht einklagen kann, kommt dies nach deutschem Recht einer Enteignung gleich und das ist verfassungswidrig.”

Bis zu einem halben Jahr kann es dauern, bis die nächste Instanz, das Landesarbeitsgericht in Berlin, über den nicht gezahlten Arbeitslohn von Dewi Ratnasari entschieden hat. Die Menschenrechtsverbrechen der Gewalt und Sklaverei aber bleiben für den Täter absehbar folgenlos. Auch in Zukunft. Solange, wie die 192 Staaten, die das Wiener Übereinkommen über Diplomatische Beziehungen unterzeichnet haben, dies nicht ändern wollen.

Autorin: Ulrike Mast-Kirschning
Redaktion: Wim Abbink

Originalbericht: dw-world.de

Man kann nur hoffen, das in Deutschland alle Hebel in Bewegung gesetzt werden, diesen Diplomaten die ein Verbrechen an der Menschlichkeit begehen entgegen zuwirken.

Die Würde des Menschen ist unantastbar!

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