rp_paragraph_01-150x150.jpgDas LSG Nordrhein-Westfalen verurteilte das Jobcenter im Urteil (Az. L7 AS 2392/13 B ER) dazu, einem Harz-IV Empfänger die Reisekosten, Verpflegung und Unterkunft für den Besuch seines 10 jährigen Sohnes zu bezahlen, damit dieser sein Umgangsrecht mit seinem minderjährigen Sohn wahrnehmen kann.

Die Mutter war mit Ihrem Sohn, ohne Einwilligung des Vaters nach Indonesien ausgewandert.

Das Gericht kam zu dem Entschluss, dass ein drei wöchiger Aufenthalt, für die Entwicklung und Kontaktpflege zwischen Vater und Sohn notwendig sei.

Mit diesem Urteil dürften nun die Jobcenter größeren Belastungen und Anträgen ausgesetzt sein, da viele Elternteile nun auf ein Besuchsrecht pochen werden!

Fraglich bleibt ob auch kosten für Ausländische Elternteile übernommen werden müssen, die ihre Kinder in Deutschland besuchen möchten.

1 Kommentar
  1. einfach zum schiessen:
    httpss://www.bild.de/news/inland/hartz-4/hartz-iv-empfaenger-fuer-2100-euro-nach-indonesien-35341982.bild.html

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

You May Also Like

USA brandmarken Indonesien

In dem heute erschienenen Bericht des Office of the United States Trade…

Jakarta´s Gouverneur benutzte die Busspur (Hausfriedesbruch)

Der Gouverneur von Jakarta Fauzi Bowo, wurde am Dienstag bei einer Kontrolle…

Gigolo´s schuld das keine Touristen nach Bali kommen

Heute berichtete kompas.com  über Kuta (Bali), wo sich der zuständige Tourismusminister beschwerte,…

Unternehmensberatung „Made in Germany“ in Indonesien

Die Unternehmensberatungsfirma Roland Berger möchte in der nächsten Zeit ein Büro in…