Beschwerde über Gerichtsbescheid für Todeskandidaten hat Erfolg

Deutschland warnt Indonesien vor Hinrichtungen

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Hinrichtung verschoben

Das höchste Gericht in Indonesien wies die Beschwerde zur Ablehnung des Gnadengesuches durch den indonesischen Präsidenten Joko Widodo mit der Begründung zurück, dass ein Gericht eine Entscheidung des Präsidenten nicht anzweifeln kann.

Gegen diesen Beschluss legten die Anwälte der beiden zum Tode verurteilten Australier Beschwerde ein.

Nun wurde diese Beschwerde durch eine Anhörung doch zugelassen

Ich gebe zu, dass ich mit der Begründung des Gerichtes, man könne Entscheidungen eines demokratisch gewählten Präsidenten nicht anzweifeln, einige Bauchschmerzen bekommen hatte. Wenn man tatsächlich die Handlungen eines Volksvertreters nicht anzweifeln kann, steht man schon mit einem Bein in einer Diktatur.

Nun also doch die Kehrtwendung, und das höchste Gericht, stimmt einer Anhörung zu.

Die Anwälte der beiden australischen Todeskandidaten, teilen die Meinung, dass der Präsident die Gnadengesuche nicht einzeln Gewürdigt hat. Man könnte also dieses auch so erklären, dass der indonesische Präsident sich die Gnadengesuche überhaupt nicht angesehen hat und sein Urteil schon feststand.

Es ist zu Hoffen, dass diese Anhörung nicht nur eine Aufschiebende Wirkung zur Ausführung der Todesstrafe hat.

Und Indonesien bereit ist, über die Abschaffung der Todesstrafe wie es in den meisten Fällen bereits geschehen nachdenkt.

Alle Todeskandidaten wurden mittlerweile auf ein Inselgefängnis vor der Küste Javas verbracht. Die Angehörigen der Australier sollen am Montag eine Besuchserlaubnis erhalten haben und befinden sich auf den Weg nach Indonesien.

Normalerweise ist ein Besuch vor der Ausführung der Todesstrafe nicht üblich, was wiederum große Hoffnung hegt, dass die Todesstrafe doch abgewendet werden wird.

Die Todeskandidaten erhalten 72 h vor der Vollstreckung die Information, dass die Vollstreckung ansteht.

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