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Neues Arbeitserlaubnisgesetz (Manpower) tritt in Kraft!

Silvio Harnos von Silvio Harnos
30. Oktober 2015
in Allgemein, Indonesien, News, Tipps & Tricks Leben in Indonesien
2 min read
0
Unser Besuch bei Kidzania

Wie jedes indonesische Gesetz ist diese neue Gesetzesänderung sehr deeeehhhhhnnnnbar.

Indonesien hat zwei Probleme!

Fehlende Auslandsinvestitionen und eine hohe Arbeitslosigkeit!

Ausländische Firmen fürchten Investitionen in Indonesien, da es große behördliche Schwierigkeiten und Auflagen gibt. Weiterhin ist der indonesische Arbeitsmarkt mehr als gesättigt, sodass durch die Behörden, ausländischen Arbeitern mit Auflagen erteilt werden. So musste bisher für einen ausländischen Arbeiter, gleichzeitig 10 Indonesier eingestellt werden. Diese Auflage hat man nun gestrichen. Dafür kommen aber neue Auflagen hinzu.

fensterputzer

Die komplette Gesetzesänderung kann man hier auf Englisch nachlesen.

httpss://www.indoindians.com/new-expatriate-work-regulations-in-indonesia/

Ich habe mir mal die wichtigsten Punkte herausgesucht.

  • Bestehen bleibt, dass ein Indonesier vorrangig eingestellt werden muss, bevor diese Arbeitsstelle an einem Ausländer vergeben wird. Ausnahmen gibt es nur im Geschäftsführung und Managementbereich
  • Das Gehalt für Indonesische Arbeitnehmer muss den zu zahlenden Ausländischen Arbeitnehmern angepasst werde (Gleiche Arbeit – gleiches Geld)

Wesentliche Änderungen für Ausländische Arbeitnehmer

  • Ausbildungsnachweis
  • Mindestens 5 Jahre Erfahrung in der zu vergebenen Stelle
  • Indonesische Arbeitnehmer haben Vorrang bei der Stellenvergabe
  • Sprachkenntnisse in Indonesisch sind nicht mehr erforderlich (Änderung)
  • Versicherungsnachweis eines Indonesischen Versicherer (Krankenversicherung)
  • Bei Aufenhalt von mehr als 6 Monaten muss eine Meldung SISN erfolgen (National Social Security Program)
  • Bei Aufenhalt von mehr als 6 Monaten ist eine Steuernummer zu beantragen (NPWP)

Gestrichen wurde

  • Für jeden Ausländischen Arbeitnehmer sind 10 Indonesier zu beschäftigen
  • Für Schulungen und Seminare sind keine Arbeitserlaubnis mehr notwendig

Erweiterte Arbeitserlaubnis für Ausländer wird benötigt

  • Nachweis der Zahlung der DPKK (US $ 1200 / Jahr)
  • Kopie der Nachweis der Zahlung an die ausländischen Arbeitnehmer
  • Kopie der ausländischen Arbeitnehmer Lohnsteuerkarte (NPWP)
  • Kopie der Versicherungspolice von einem indonesischen basierten Versichererer
  • Kopie Überprüfung nationale Sicherheit
  • Nachweis von Schulungsmaßnahmen von Indonesischen Mittarbeitern

Ob diese Gesetzesänderung das Vertrauen von Investoren stärkt, bleibt abzuwarten. Ein Schritt in die richtige Richtung ist es allemal.

Tags: AuswandernIndonesienNews

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Wer schreibt hier?

Mein Name ist Silvio Harnos.

Im Jahr 2008 bin ich mit meiner Familie nach Indonesien ausgewandert. Seitdem berichte ich regelmäßig über mein Leben und meine persönlichen Erfahrungen mit dem Leben in Indonesien.

Weiterhin schreibe ich in diesem Blog regelmäßig über Ereignisse, die in Indonesien passieren und nehme dazu persönlich Stellung.

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