Indonesisches Verfassungsgericht urteilt, außerehelicher Sex bleibt erlaubt. Gleichzeitig bleibt gleichgeschlechtlicher Sex straffrei. Ein Erfolg für Indonesien!
18.12.2017 Erfolg für Indonesien
Das indonesische Verfassungsgericht lehnte eine Petition ab, die forderte, dass außerehelicher Sex unter Strafe gestellt wird. Gleichzeitig urteilten die obersten indonesischen Richter, dass gleichgeschlechtlicher Sex durch ein Gesetz nicht verboten werden kann. Ein Erfolg für die LBGT-Bewegung in Indonesien. In den letzten Monaten wurden besonders Schwule und Lesben durch Behörden immer wieder diskriminiert.
Radikale islamische Kräfte fordern immer wieder, gleichgeschlechtlicher Sex unter Strafe zu stellen. Diesen Vorstoß wurde nun vom obersten Gericht ein Riegel vorgeschoben.
In Aceh bleibt alles beim Alten.
In der autonomen Region Aceh bleibt die Scharia bestehen. In Aceh gilt seit dem Friedensvertrag zwischen Indonesien und den Rebellen eine eigene Gesetzgebung. Immer wieder werden in den internationalen Medien die Prügelstrafen in Aceh auf ganz Indonesien zugesprochen.
Petition wurde von einer Gruppe konservativer Akademiker eingereicht.
Diese forderten eine Änderung der Regelungen im Strafgesetzbuch gegen Ehebruch und Sex außerhalb der Ehe. Dieses würde natürlich in erster Linie Schwule und Lesben massiv unter Druck setzten und die staatliche Verfolgung ermöglichen. Das Urteil wurde nur Knapp mit 5:4 gesprochen. Dennoch kann man hier von einem Erfolg für Indonesien sprechen.
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