Nach 12 Jahren Ehe zum Ehevertrag gezwungen


Indonesische Gesetze legen immer wieder einem Steine in den Weg und erschweren Auswanderern und Investoren das Leben in ihrer neuen Heimat.

Wenn man sich ein Leben in Indonesien aufbauen möchte, wird man um den Kauf einer Wohnung oder eines Hauses nicht herumkommen. Hier legen ihnen die gesetzlichen Bestimmungen immer wieder Steine in den Weg. So dürfen Ausländer zwar Grund und Boden erwerben, aber hier liegen die finanziellen Vorgaben extrem hoch. So gibt es regionale Vorgaben, wie teuer ein Grundstück sein muss, damit es ein Ausländer erwerben darf. Diese Vorgaben liegen in den meisten fällen so hoch das sich Privatinvestition sich nicht lohnt.

Diese gesetzliche Bestimmung gilt auch für Indonesier, die mit einem Ausländer verheiratet sind!

Das Erschreckende ist, das selbst Notare und einzelne Behörden die geltenden Rechtsvorschriften nicht kennen. So haben wir ja hier in Indonesien bereits mehrere Immobilien erworben und stehen nun nach dem es den Behörden aufgefallen ist, dass selbst meine Frau diese Objekte nicht hätte erwerben dürfen, vor einem großen Problem! Auffallen tut dieses leider erst, wenn die Einschreibungen in das Grundbuch erfolgen sollen. Da hat man bereits mehrere Jahre die Investition für den Kauf finanziert.

Ohne Ehevertrag läuft gar nichts!

Nach 12 Jahren Ehe zum Ehevertrag gezwungen
Nach 12 Jahren Ehe zum Ehevertrag gezwungen

Ein Indonesier, der mit einem ausländischen Staatsbürger verheiratet ist, unterliegt denselben Beschränkungen beim Erwerb von Grundstücken, wie der ausländische Ehepartner! Das macht es fast unmöglich ein Eigenheim zu erwerben, es sei denn, man kauft ein überteuertes Luxusgrundstück.

Warum gibt es in Indonesien solche Gesetze!

Indonesien will den Ausverkauf von billigen Grundstücken an Ausländer verhindern. Die Preisvorstellungen, die in den Gesetzten stehen, sind aber exorbitant hoch, was es für eine mittelständische Familie in Indonesien fast unmöglich macht, den Grund und Boden zu erwerben, auf den das Häuschen steht!

Zwar darf man ein Haus als Ausländer in Indonesien besitzen, nur eben nicht das Eigentum am Grund und Boden erwerben. In der Regel gilt ein zwanzigjähriges Pachtvertragsverhältnis für Grund und Boden! Diese Frist ist bei einem Eigenheim mehr als kurz angemessen. Wie es mit gesetzlich möglichen Verlängerungen aussieht, konnte mir selbst der Notar nicht erklären bei der wir jetzt waren!

Ohne Ehevertrag, ist es für einen indonesischen Ehepartner fast unmöglich, Grund und Boden zu erwerben!

Dieser Vertrag regelt ganz simpel, dass jeder Ehepartner allein, für seine Finanzen geradestehen muss. Es handelt sich also nichts anderes als um eine Gütertrennung. Dieser Vertrag kann auch nachträglich abgeschlossen werden und benötigt einen Notar. Durch so einen Vertrag ist es dann möglich, dass z. B. meine Frau jetzt Grundstücke erwerben kann.

Ein Problem was ich persönlich gesehen habe ist ein Nutzungsrecht auf Lebenszeit, was laut den gesetzlichen Bestimmungen nicht Voraussetzung ist! Wenn meiner Frau etwas passieren würde, was ich nicht hoffe, dürfte ich nur im bewohnten Eigentumshaus bleiben. Eine Nutzungsfrist von 20 Jahren hat der Gesetzgeber hier vorgesehen. Der Grund und Boden würde in keinem Fall bei einem Erbe an mich übertragen. Mir würde also nur der Verkauf zustehen.

Ein weiteres Problem ist die Vererbung an unsere gemeinsame Tochter! Diese ist zurzeit 12 Jahre und besitzt die indonesische und die deutsche Staatsbürgerschaft! Mit der Volljährigkeit müsste sie sich dann für eine der beiden Staatsbürgerschaften entscheiden, da Indonesien nur eine Staatsbürgerschaft anerkennt. Würde sie dann die Deutsche wählen, hätte sie keinen Anspruch den Grund und Boden auf sich zu schreiben lassen.

Auch sie müsste dann den Grund und Boden eigentlich verkaufen! Klar man könnte Versuchen einen Verwandten, zu dem man Vertrauen hat, zu finden und ihm das Grundstück zu überschreiben, oder zu verkaufen. Nur sehe ich da wieder das Problem mit der Sicherheit des Hauses, was auf diesem Grundstück steht.

Nach langen Diskussionen zwischen meiner Frau und dem Notar wurde eine Klausel eingefügt!

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Ob dieses letztendlich auch so im Ernstfall funktioniert, kann man natürlich nicht vorhersagen. Es sollte aber auch, laut Notar für finanzierte Immobilien gelten, da in Indonesien Immobilienkredite, durch eine Kreditausfallversicherung im Todesfall abgesichert werden. Das bedeutet, dass die Versicherung den Restbetrag der Finanzierung übernehmen müsste. Da es mir als Ausländer nicht erlaubt ist Grund und Boden zu erwerben, kann ich für eine Finanzierung dort auch nicht haftbar gemacht werden. Ob die Banken dann aber auch so mitspielen, bleibt offen. Bei den von uns bisher erworbenen Objekten musste die Bank ja vor Unterzeichnung dieses jetzt abgeschlossenen Vertrages zustimmen.

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