Ich hatte in den letzten Tagen wieder einmal sehr nette Telefongespräche und E-Mail Kontakte, wo es um die Frage ging, was darf ich in Indonesien einführen, ohne das der Zoll mich behelligt!
In dem einem Gespräch ging es darum kleine Arbeitsmaschinen, wie Stichsäge, Lötkolben und Bohrmaschine in den Koffer zu packen. Hier wandert jemand aus und reist mit einem Besuchervisum 60 Tage, auf maximal 180 Tage verlängerbar in Indonesien ein. Ich bin 2008 mit demselben Visum in Indonesien eingetroffen und mein Koffer war auch mit elektronischen Geräten bestückt. Ich hatte meine Fritz!Box, mit Telefon und diverses Computerzubehör im Koffer.
Ich bin bisher noch nie bei der Einreise vom Zoll belästigt worden.
Bei Werkzeugmaschinen würde ich abraten!
Mit einem Touristen oder Sozialvisum erhält man keine Arbeitserlaubnis. Wenn man sich jetzt in den Zollbeamten hineinversetzt, der vor einem geöffneten Koffer mit diesen Maschinen steht, was der wohl denken würde. Der Kofferbesitzer will in Indonesien arbeiten oder diese Maschinen in Indonesien verkaufen. Es wird wohl kaum helfen eine Begründung vorzulegen, dass man auswandert. Von meiner Seite her würde ich hier einmal die indonesische Botschaft bzw. ein Konsulat aufsuchen und diese Fragen wie man sich verhalten soll.
Wobei man die Aussage dieser Stellen in der Regel auch als Makulatur bezeichnen kann. Es wird vor dem Zollbeamten wenig nützen, wenn man mit der Aussage oder einem Schreiben einer indonesischen Botschaft kommt. Letztendlich interpretiert jeder Beamte die gesetzlichen Auslegungen selbst.
Dazu kommt, dass ich noch irgendwie in Erinnerung habe, dass Indonesien die Einfuhr von gebrauchten Maschinen stark eingeschränkt, wenn nicht sogar untersagt hat. Dieses kann im privaten Nutzungsbereich wiederum anders sein, jedoch besitzt man ja bei der Ersteinreise keine KITAP bzw. KITAS (Aufenthaltsgenehmigung).
Also wie sollte man sich verhalten?
Ich hatte hier letztendlich den Tipp gegeben, wenn man auf diese Geräte letztendlich verzichten könnte, sollte man es auf eigene Gefahr versuchen. Entweder muss man Zoll bezahlen oder man überlässt diese Maschinen zur Vernichtung (bzw. freundlichen Nutzung der Zollbeamten). Damit ist der Wert aber Futsch. Im anderen Fall, wird der Kaufpreis, sollte man keine Rechnungen vorlegen können, vom Zollbeamten geschätzt und hier wird dann wohl der Neupreis zur Berechnung der Zollgebühren herangezogen werden.
Eine einzelne Maschine sollte wohl leichter durchgehen, als wenn man einen ganzen Koffer als Werkzeugkoffer umfunktioniert!
Wie ist es bei Alkohol!
Bei Alkohol ist es recht simpel. Pro Person über 21, darf eine Flasche mit maximal 1 Liter Alkohol einführen. Bei Bier bin ich mir nicht so sicher. International sind hier 6 Liter bis zu einem Promillewert von 7,5 möglich. Achtung in Indonesien ist man erst mit 21 volljährig! Auch wenn man hier und da ein Auge zudrückt, kann es eventuell auch einmal Probleme geben.
Bargeldeinfuhr!
Bei der Einreise in Indonesien müssen Bargeldbestände, die man mit sich führt, ab einem Wert von 100.000.000 IDR (ca. 6.036 €) angemeldet werden. Wird man erwischt, sind drastische Bußgelder, die folge!
Fazit:
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Wenn du noch Artikel kennst, wo es Probleme bei der Einfuhr in Indonesien geben könnte, dann ab damit in die Kommentare, oder sende diese einfach per E-Mail an [email protected].