Die beiden iPad Verkäufer, die im Juli verhaftet wurden, da ihre zum Verkauf angebotenen iPad keine indonesische Beschreibung enthielten wurden von einem indonesischen Gericht freigesprochen.
Die Staatsanwaltschaft forderte fünf Monate Haft für beide Verkäufer.
Seit 1999 muss bei allen in Indonesien zum Verkauf angebotenen Artikeln eine indonesische Beschreibung beigefügt sein.
Das Gericht kam aber zu dem Entschluss, da das iPad auch keine indonesische Benutzeroberfläche besitzt, diese ist in Englisch, Koreanisch oder chinesisch verfügbar, handelt es sich bei dem Gerät nicht um eines, was an dieses Gesetz gebunden ist. Der Nutzer muss eines der Fremdsprachen beherrschen um das Ipad überhaupt bedienen zu können. Deshalb sei auch eine indonesische Beschreibung nicht notwendig, wenn die Beschreibung in einer auf der Benutzeroberfläche angezeigten Sprache vorhanden ist.