Senatorin Evi Apita Maya gewinnt Gerichtsverfahren, wegen manipuliertem Foto, dass sie bei der Wahlkampagne und auf dem Stimmzettel für die Wahl 2019 benutzt hatte.

Das Verfassungsgericht entschied zugunsten der gewählten Senatorin Evi Apita Maya aus West Nusa Tenggara (NTB). Der unterlegene Rivale, bei den Parlamentswahlen 2019, hatte im Juli Klage beim indonesischen Verfassungsgericht eingereicht. Wir haben auf bayi.de berichtet.

Der Wahlverlierer bemängelte, dass die gewählte Senatorin, ihre Fotos der Wahlkampagne und auf dem Stimmzettel stark manipuliert hatte. Deutlich erkennt man den Unterschied, dass die Senatorin sich deutlich jünger ausgeben hatte, als sie wirklich war.

Senatorin Evi Apita Maya links aktuelles Bild- rechts im Wahlkampf verwendetes Bild

Eigentlich müsste man ja davon ausgehen, dass ein jüngeres Aussehen ehern zum Nachteil bei einer politischen Wahl gewertet werden könnte. Immerhin kann man bei einem jungen Menschen davon ausgehen, das er überhaupt keine politischen Erfahrungen habe. Es sei denn, er war bereits politisch tätig und hat sich mit seiner Arbeit hervorgetan.

Dass diese Manipulation nicht bereits im Wahlkampf aufgefallen ist und das der Wahlverlierer, Wochen nach der Wahl dieses bemängelte, zeugt von einem aussichtslosen Kampf. Bei einer politischen Wahl wäscht man gern mit schmutziger Wäsche. Entweder hat das Wahlbüro bei ihrer Arbeit geschlafen oder der Unterlegende war sich bereits von vornherein siegessicher. Da er nun verloren hat, greift er um jeden Strohhalm, der sich ihm bietet und klagt wegen Manipulation eines Wahlfotos.

Verfassungsgericht weist Klage ab

Der zuständige Richter, äußerte sich in seiner Urteilsbegründung bei der Abweisung der Klage, dass es keinen Zusammenhang zwischen der Verwendung des manipulierten Fotos und den Präferenzen der Wähler festgestellt werden könnte.

Es sei schwer zu messen, wie wichtig ein Foto eines Kandidaten für die Stimmabgabe sei. Jeder Wähler hat seine eigenen Vorlieben und die Wahl findet Geheim statt, sodass man nicht prüfen könne, ob das Bild die Wahl beeinflusst hat.

Gleichzeitig stellte das Gericht fest, das der Klagegrund unter die Kategorie Verwaltungsverletzung fällt. Somit sei nicht ein Gericht zuständig, sondern die Wahlaufsichtsbehörde (Bawaslu). Diese habe das Foto aber nach Prüfung, zur Wahl zugelassen. Damit ist auch dieses Verfahren bei der Wahl 2019 abgeschlossen.

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