Ein 20-jähriger Pädophiler, der neun Kinder missbrauchte wurde von einem indonesischen Gericht zur chemischen Kastration verurteilt. Nun findet sich kein Arzt, der dieses durchführen möchte!
Der verurteilte Indonesier erklärte, dass er lieber sterben wolle, als sich kastrieren zu lassen. Und tatsächlich hat er große Chancen, dass die Kastration nicht durchgeführt wird. Auch in Indonesien dürfen solche Eingriffe nur durch einen Arzt durchgeführt werden. Da sich der Verurteilte selbst weigere, sei den Ärzten die Hände gebunden. In vielen Ländern so auch in Deutschland ist ein solcher Eingriff, nur mit der Zusage des Verurteilten möglich.
Nach eine Gruppenvergewaltigung und Ermordung eines 14-jährigen Mädchens verschärfte Indonesien drastisch die Strafen für Vergewaltigungen von Minderjährigen. Diesen drohen nun die chemische Kastration und sogar die Todesstrafe. Weiterhin kann nach einer Haftentlassung das implantieren eines elektronischen Chips angeordnet werden.
Indonesischer Ärzteverband übte bereits bei der Diskussion über das Thema chemische Kastration scharfe Kritik
Der indonesische Ärzteverband erklärte auf einer Pressekonferenz: „Unsere Haltung ist klar. Dies wäre ein Verstoß gegen die Grundsätze des Arztberufs und gegen den Verhaltenskodex.“ Der verurteilte Pädophile erklärte, dass er die Kastration ablehne, da diese ein Leben lang andauern würde. Lieber würde ich 20 Jahre im Gefängnis verbringen oder zum Tode verurteilt werden, als mich kastrieren zu lassen. Dieses sagte er dem Online-Portal Tribunnews.
Das Gericht verurteilte ihn letztendlich neben der Kastration, zu 12 Jahren Gefängnis.
Hier zeigt sich wieder einmal, das in Indonesien die Linke Hand nicht weiß was die rechte Hand macht.
Anstatt die gesetzlichen Bestimmungen so zu verfassen, dass diese auf Rechtssicherheit auch bei der Durchführung der Strafe Bestand haben, preschte man wieder einmal unüberlegt vor. Die indonesische Ärztekammer hatte bereits im Vorfeld, als die Diskussion über die chemische Kastration aufkam, davor gewarnt, dass die Durchführung gegen den Willen des Verurteilten durch einen Arzt nicht vollzogen werden kann.
Dieses Vorgehen erinnert mich an den politischen Vorschlag, verurteilte Drogenhändler auf eine einsame Insel auszusetzen, und diese von Krokodilen bewachen zu lassen. Natürlich bedachte man dabei nicht, dass wenn keiner der Straftäter sich freiwillig als Mahl für die Krokodile sich opfern würde, diese erbärmlich verhungern müssten und letztendlich so die Gefangenen ihre Aufpasser schneller los wären als gedacht.