Das LSG Nordrhein-Westfalen verurteilte das Jobcenter im Urteil (Az. L7 AS 2392/13 B ER) dazu, einem Harz-IV Empfänger die Reisekosten, Verpflegung und Unterkunft für den Besuch seines 10 jährigen Sohnes zu bezahlen, damit dieser sein Umgangsrecht mit seinem minderjährigen Sohn wahrnehmen kann.
Die Mutter war mit Ihrem Sohn, ohne Einwilligung des Vaters nach Indonesien ausgewandert.
Das Gericht kam zu dem Entschluss, dass ein drei wöchiger Aufenthalt, für die Entwicklung und Kontaktpflege zwischen Vater und Sohn notwendig sei.
Mit diesem Urteil dürften nun die Jobcenter größeren Belastungen und Anträgen ausgesetzt sein, da viele Elternteile nun auf ein Besuchsrecht pochen werden!
Fraglich bleibt ob auch kosten für Ausländische Elternteile übernommen werden müssen, die ihre Kinder in Deutschland besuchen möchten.
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einfach zum schiessen:
httpss://www.bild.de/news/inland/hartz-4/hartz-iv-empfaenger-fuer-2100-euro-nach-indonesien-35341982.bild.html